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Ausflüge zum Ätna und Ostsizilien

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND VERKAUFSBEDINGUNGEN

Alle unsere Touren sind mit mindestens zwei Teilnehmern garantiert.

Bitte teilen Sie uns während des Buchungsvorgangs eventuelle besondere körperliche Bedürfnisse der Teilnehmer mit.

Tiere sind bei unseren regulären Touren nicht erlaubt, jedoch bei privaten Touren, die organisiert werden, um besondere Bedürfnisse zu erfüllen.

Während der Tour müssen die Anweisungen des Reiseleiters befolgt werden.

Jede Tour beinhaltet: Hin- und Rücktransfer vom bei der Buchung angegebenen Abholpunkt mit einem 9-Sitzer-Minivan, einem 7-Sitzer-Jeep oder einem 4-Sitzer-SUV, einen mehrsprachigen Reiseleiter und alles, was unter „Die Tour beinhaltet" am Ende jeder Tourbeschreibung angegeben ist.

STORNIERUNGEN, ÄNDERUNGEN UND HAFTUNG

Bis 48 Stunden vor Abfahrt fallen keine Stornogebühren an; weniger als 48 Stunden vor Abfahrt wird eine Gebühr von 50 % erhoben; weniger als 24 Stunden vor Abfahrt und bei Nichterscheinen wird eine Gebühr von 100 % erhoben.

Abfahrts- und Ankunftszeiten können sich um bis zu maximal 30 Minuten ändern, auch ohne Vorankündigung, aus technischen Gründen, wegen Verkehr oder anderen Ursachen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen.

Bei Änderungen des Zeitplans und/oder der Reiseroute aufgrund von Umständen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, wird keine Rückerstattung gewährt. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Reise aus Gründen höherer Gewalt abzusagen, wobei die Tourkosten vollständig erstattet werden.

Aktionspakete: Bei Aktionspaketen ist die Stornierung bis 48 Stunden vor der ersten Tour kostenlos, wenn Sie alle drei Buchungen stornieren möchten. Bei Teilstornierungen (eine oder zwei Touren) wird die Rückerstattung unter Anwendung des vollen Preises auf die verbleibenden Touren berechnet.

STORNIERUNGSPOLITIK FÜR MEHRTÄGIGE PAKETE

ÄNDERUNG ODER STORNIERUNG DES REISEPAKETS VOR DER ABREISE

Vor der Abreise muss der Veranstalter oder Verkäufer, der aus ihm zuzurechnenden oder mit ihm zusammenhängenden Gründen einen oder mehrere Vertragselemente wesentlich ändern muss, den Nutzer umgehend schriftlich unter Angabe der Änderung und der daraus resultierenden Preisänderung informieren. Akzeptiert der Nutzer die vorgeschlagene Änderung nicht, kann er alternativ das Recht auf Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags oder auf ein neues Reisepaket ausüben. Der Nutzer kann die oben genannten Rechte ausüben, wenn die Stornierung auf das Nichterreichen der im Katalog oder im außerkatalogischen Programm vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl zurückzuführen ist. Es wird zwischen den Parteien vereinbart, dass das Recht auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge nach Nichtannahme wesentlicher Änderungen entsteht, die durch Ereignisse bedingt sind, die dem Reiseveranstalter zuzurechnen oder mit ihm verbunden sind; daher ist das Recht auf vollständige Rückerstattung ausgeschlossen, wenn die Änderung das Ergebnis unvorhersehbarer Umstände ist und der Reiseveranstalter an Drittanbieter einen Betrag gezahlt hat oder zahlen muss, der nicht zurückgefordert werden kann. Das Recht auf Schadensersatz besteht nicht, wenn der Nutzer mindestens 20 Tage vor dem Abreisedatum schriftlich über die Stornierung informiert wurde.

RÜCKTRITT ODER UNTERBRECHUNG DER MEHRTÄGIGEN SEGELBOOTTOUR

Falls der/die Mieter nicht abreisen kann/können, muss/müssen er/sie den Vermieter unverzüglich benachrichtigen, der einbehalten wird: die Anzahlung, wenn die Benachrichtigung vor der Restzahlung erfolgt; die Anzahlung und die Restzahlung, wenn die Benachrichtigung mehr als einen Monat vor der Abreise erfolgt. Bei Unterbrechung der Miete auf Wunsch des/der Mieter(s) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Es wird daher empfohlen, dass der/die Mieter eine persönliche Rücktrittsversicherung abschließt/abschließen.

NICHTNUTZUNG DER MEHRTÄGIGEN SEGELBOOTTOUR

Falls aufgrund von Faktoren, die nicht vom Willen des Skippers abhängen (z. B. ungünstige Wetterbedingungen), die geplanten Ein- und Ausschiffungshäfen nicht erreichbar oder unbefahrbar sein sollten, kann der Skipper über die geeignetsten Alternativen entscheiden und wird den/die Mieter rechtzeitig darüber informieren. Für solche unvorhergesehenen Ereignisse und damit verbundene Unannehmlichkeiten können keine Schäden oder Entschädigungen geltend gemacht werden. Bei unvorhergesehenen Pannen oder Ausfällen, die einen Aufenthalt für Reparaturen erfordern, verpflichtet sich der Vermieter, diesen Zeitraum so kurz wie möglich zu halten. Überschreitet der Zeitraum nicht 48 aufeinanderfolgende Stunden, kann/können der/die Mieter keine Rückerstattung verlangen. Andernfalls erstattet der Vermieter jeden nicht genutzten Tag über die obengenannten 48 aufeinanderfolgenden Stunden hinaus, oder kann, wenn möglich, eine Verlängerung bis zum Vertragsende in Höhe des Nichtzutzungszeitraums (über die 48 Stunden Stillstand hinaus) gewähren. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verspätungen bei der Abreise oder Unterbrechungen der Navigation aufgrund widriger Wetterbedingungen, entgegenstehender Anordnungen der Seebehörden oder persönlicher Hindernisse des/der Mieter(s). In solchen Fällen läuft der Mietvertrag weiter und die gesamte Miete verbleibt beim Vermieter.

RÜCKTRITT DES VERBRAUCHERS

Der Verbraucher kann ohne Vertragsstrafe vom Vertrag zurücktreten in folgenden Fällen:

  • Preiserhöhung um mehr als 10 %;
  • Wesentliche Änderungen – die aufgrund von Umständen erforderlich sind, die der Organisation zuzurechnen und/oder mit ihr zusammenhängen, außer im Falle unvorhersehbarer Umstände – eines oder mehrerer Vertragselemente, die objektiv als grundlegend für den Gesamtgenuss der Reise anzusehen sind und die nach Vertragsschluss, aber vor der Abreise von der Organisation vorgeschlagen und vom Verbraucher nicht akzeptiert wurden.

In den oben genannten Fällen kann der Verbraucher alternativ folgendes Recht haben:

  • Ein alternatives Reisepaket ohne Mehrkosten in Anspruch nehmen oder mit Erstattung des überschüssigen Betrags, falls das zweite Paket einen geringeren Wert hat;
  • Rückerstattung des bereits gezahlten Preises. Die Rückerstattung muss innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang des Antrags erfolgen. Der Verbraucher muss seine Entscheidung (die Änderung zu akzeptieren oder zurückzutreten) spätestens zwei Werktage nach Mitteilung der Erhöhung oder Änderung mitteilen. Ohne ausdrückliche Mitteilung innerhalb dieser Frist gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen.

Bei Rücktritt des Verbrauchers, außerhalb der oben genannten Fälle, werden die individuellen Kosten des Vorgangs, die Zahlung der bereits bei Vertragsschluss beantragten Versicherung oder anderer bereits erbrachter Leistungen sowie die nachstehend aufgeführte Vertragsstrafe berechnet:

Vertragsstrafe wie folgt:

  • 30 % des Paketpreises bis 30 Tage vor Abreise;
  • 50 % des Paketpreises bis 10 Tage vor Abreise;
  • 75 % des Paketpreises bis 5 Tage vor Abreise;
  • 100 % des Paketpreises bis 3 Tage vor Abreise und bei Nichterscheinen.

Bei Rücktritt des Kunden 3 Tage vor Abreise, bei Nichterscheinen oder bei Unterbrechung des Aufenthalts wird keine Rückerstattung gewährt.

Das Recht des Unternehmens auf Entschädigung für erlittene Schäden jeglicher Art durch vom Kunden verursachte Handlungen bleibt bestehen.

ÄNDERUNGEN NACH DER ABREISE

Kann der Veranstalter nach der Abreise aus irgendeinem Grund – außer in Fällen, in denen das Hindernis auf vom Verbraucher zu vertretende Gründe oder unvorhersehbare Umstände zurückzuführen ist – einen wesentlichen Teil der im Vertrag genannten Leistungen nicht erbringen, muss er Alternativlösungen ohne Mehrkosten für den Vertragsnehmer erarbeiten, und wenn die erbrachten Leistungen einen geringeren Wert haben als vorgesehen, einen Betrag in Höhe der Differenz erstatten.

Ist keine Alternativlösung möglich oder wird die vom Veranstalter vorgeschlagene Lösung vom Verbraucher aus nachweislich begründeten Gründen abgelehnt, stellt der Veranstalter ohne Aufpreis ein dem ursprünglich vorgesehenen gleichwertiges Transportmittel für die Rückreise zum Abreiseort oder zu einem anderen vereinbarten Ort bereit, sofern Mittel und Plätze verfügbar sind, und erstattet den Differenzbetrag zwischen den Kosten der vorgesehenen Leistungen und den tatsächlich bis zur vorzeitigen Rückkehr erbrachten Leistungen.

ERSATZPERSONEN

Der Verbraucher kann von einer anderen Person ersetzt werden, vorausgesetzt, dass:

  • Der Veranstalter 4 Werktage vor dem geplanten Abreisedatum schriftlich informiert wird und gleichzeitig die Gründe für die Ersetzung sowie die Personalien des Ersatzmannes mitgeteilt werden;
  • Der Ersatzmann alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistung erfüllt (gemäß Art. 89 Verbrauchergesetzbuch), insbesondere die Anforderungen an Reisepass, Visum und Gesundheitszeugnisse;
  • Infolge der Ersetzung die gleichen oder andere Leistungen erbracht werden können;
  • Der Ersatzmann dem Veranstalter alle zusätzlichen Kosten für die Durchführung der Ersetzung erstattet, in der vor der Übertragung mitgeteilten Höhe.

Der Abtretende und der Ersatzmann haften für die Zahlung des Preises und der in Buchstabe d) dieses Artikels genannten Beträge.